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• Elektroautos: Alle US-Bundesfahrzeuge sollen elektrifiziert werden
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• Google droht Australien mit Abschaltung der Suche
• SAPs Cloud-Angebot kommt bei Anwendern schlecht an
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• Datenanalyse: Apache Superset 1.0 hat die Reife zum Top-Level-Projekt erreicht
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• heise+ | Upcycling: Micro-NAS bauen mit Banana Pi M1, FreeBSD und ZFS
• TV+: Apples Streamingdienst weit hinten
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• Fujifilm X-S10 im Test: Spiegellose Mittelklassekamera mit gehobener Ausstattung
• Milliardenangebot verbessert: Globalwafers lockt deutschen Zulieferer
• Crypto-Miner Dovecat hat es auf Netz-Speicher von Qnap und Synology abgesehen
• Microservices: Kong Gateway 2.3 spendiert dem Gorilla einen Sandkasten
• heise+ | IoT-Hacking: Firmware- und Netzwerksicherheit verbessern
• VW ID.3 Pure: Basismodell für 21.925 Euro
• Elasticsearch und Open Source: Amazons AWS schlägt zurück
• Welche Programmiersprachen lernen?
• Buchbesprechung: Not All Fairy Tales Have Happy Endings
• Shell und Vattenfall wollen in Moorburg grünen Wasserstoff produzieren
• View 40: Honor zeigt erstes Smartphone nach Trennung von Huawei
• "Resident Evil 8": Exklusiv-Demo auf der Playstation 5 verfügbar
• Keine Internetanbindung über Ballons: Google-Mutter Alphabet schließt Loon
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• Archiv-Uploads könnten für Drupal-Websites gefährlich werden
• Gericht: Keine Amazon-Cloud für Parler
• heise+ | Smart Home nachrüsten: Waschmaschine meldet fertige Wäsche
• Die Seele im Lockdown
• "Emma Motion": Smarte Matratze soll für perfekten Schlaf sorgen
• Umstrittener Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft ? ohne Deutschland
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Filialschließung von Alternate |
Verfasst am 11/2/2011 von Ferenc |
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Der ComputerStore in Wien wird hatte eine kurze Lebenszeit.
Die Filiale ALTERNATE in der Triester Strasse 282-284, A-1230 Wien wird mit ende März geschlossen werden.
So steht es Online:
"Zum 31.03.2011 stellen wir den Ladenbetrieb im 23. Bezirk Wiens ein. Natürlich sind wir weiterhin mit unserem Online-Shop rund um die Uhr für Sie da."
(Alles lesen) |
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Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen |
Verfasst am 28/2/2008 von Ferenc |
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Wie einst das Internet Geschichte schrieb, schreibt mit 27. Februar 2008 ein Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgericht Geschichte und Revolutioniert die Rechtsprechung.
Dies ist ein besonderer Tag im Persönlichkeitsrecht und Datenschutz, weil es unsere Grundrechte entscheidend reformiert. Erstmals haben IT-Systeme im Grundrecht ein Daseinsberechtigung als "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008
- 1 BvR 370/07 -
- 1 BvR 595/07 -
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.
5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Verkündet
am 27. Februar 2008
Kehrwecker
Amtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. (1 - 333), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Diese war eines der wichtigsten und seit langem, die notwendigste Rechtsprechung. Dabei sind sich die Datenschützer, Rechtsanwälte, IT-Verantwortliche, Unternehmen und die gesamte Gesellschaft einig.
(Alles lesen) |
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Vorratsdatenspeicherung |
Verfasst am 21/12/2007 von Ferenc |
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"Diejenigen, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgeben, werden am Ende keines von beiden haben." Zitat von Benjamin Franklin
Ab 01.01.2008 ist es in Deutschalnd soweit. Der gläserne Bürger wird leider bald Realität. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung legalisiert nun das, was bisher auch schon illegalerweise praktiziert wird. Wem "ECHELON" ein Begriff ist der versteht auch was hinter einer Abhörstation verbirgt, und für was alles es genutzt werden kann und wird! Google hilft da weiter - (Der ECHELON Abhörstation befindet sich nahe Frankfurt (D), und wird von der US Regierung ungeniert in Deutschland betrieben.)
Zitat: Alles was sich wie eine Schadsoftware verhält muss blockiert werden. (Antiviren Sicherheitsspezialist)
Zitat: Wenn das System von "Staatstrojaner", "totalem Loggen" und "Vorratsdatenspeicherung" von böswilligen Personen geknackt werden können, so haben diese ebenfalls - ohne richterlichen Beschluss - Vollzugriff auf unsere Daten. Das man mit sensiblen Informationen durchaus Dinge bewegen kann die jemandem durchaus schaden können ganz nach der Fiktion des Filmes "Das Netz" mit Sandra Bullock ist wohl jedem klar.
Aber auch die Gefahr, dass jeder mit einem falschen Wort, einer falschen Handlung in eine Schublade der Kriminalität gesteckt wird ist ein Risiko was keineswegs für mehr Sicherheit sondern ehr für mehr Verwirrung und Probleme bei Privatleuten sorgt. Jemand der wirklich etwas großes Plant wird wohl kaum eine offene E-Mail schicken oder in einem Forum posten oder vom heimischen Festnetztelefon oder Handy seine Kontaktmänner anrufen. (C.Knerr Systementwickler)
Zitat: Im Netz der Vorratsdatenspeicherung werden nur Gelgenheits- und Kleinkriminelle, unbedarfte Amateure und der ganz normale Bürger hängen bleiben. (Quintessenz)
Zitat: Im Zuge der Implementierung dieser Novelle werden die Netzbetreiber Daten aus Ihren Netzen speichern müssen, die sie bisher nicht erhoben haben. Das Gesetz stellt nicht sicher, dass diese Daten keiner Drittnutzung zugeführt werden. Die Verkehrsdatensätze, da sie nun einmal gesammelt im System vorhanden sind, können ebenso gut zu Marketingzwecken benutzt werden. (Quintessenz)
Presseberichte zu diesem Thema bei YouTube:
* http://www.youtube.com/watch?v=-IEF96PaAeg
* http://www.youtube.com/watch?v=85oExM40zCQ
* http://www.youtube.com/watch?v=bA9jaH15qCY
* http://www.youtube.com/watch?v=J6Yx6UhzbUs
* http://www.heise.de/newsticker/meldung/101268/from/rss09 (EU-Kommission pocht auf Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung)
* http://www.silicon.de/enid/druckfunktion/32287,4
Presseberichte zu diesem Thema bei heise online
(Österreichs IT-Branche gegen Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner)
IT Branche gegen Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner
Links zu diesem Thema:
http://www.uberwach.de/
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99505
http://www.quintessenz.at/d/000100003865
in Deutschland hat jeder Bürger bis zum 24.12.2007 noch die Möglichkeit an einer Verfassungsbeschwerde teilzunehmen. Nähere Informationen hierzu findet man unter: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/
In Österreich war eine Stellungnahme bis zum Begutachtungstermin am 21.05.2007 möglich, woran unter anderem sich auch die ISPA (Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider) beteiligt hatten. (Link)
Und jetzt stellt sich die Frage, wie kann ich mich schützen?
Antwort in Form von drei Regeln:
Information und Bildung und gesunder Menschenverstand.
Mündig werden und dagegen Protestieren.
Es gibt keinen 100% sicheren Schutz vor niemand!
Bei Interesse stehe ich natürlich mit Detaillierten Präventiv Informationen (Virtualisierung, Spiegelung, Applikation-Gateway) zu Verfügung - Diskussion hier im Forum.
(Alles lesen) |
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Das Ende von PC-Profesionell und Internet Profesionell |
Verfasst am 2/5/2007 von Ferenc |
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VNU Business Publications Deutschland hat die Einstellung ihrer Geschäftstätigkeiten zum 30. Juni 2007 bekannt gegeben.
Die Ausgabe 6 im Mai ist damit die letzte der von mir bevorzugten Magazine gewesen. Es gibt gab nur wenige Zeitschriften auf diesem Niveau.
Dabei hat zuletzt ein Relaunch und Neuorganisation des Verlages mit positiven Rückmeldungen für Erfolg gesorgt. Immerhin laut pcproblog.de, gingen über 156 830 PC-Profesionell im ersten Quartal 2007 über die Ladentheke, Internet Professionell kam auf 21 670 verkaufte Exemplare.
Die Finanzinvestoren haben über 75 Mitarbeitern und eines der besten Deutschsprachigen Magazine entschieden. 16 Jahre PC Professionell und 12 Jahre Internet Professionell sind ab Juni Geschichte. Die WEKA Computerzeitschriften-Verlag hat Antrag auf Vermögenserwerb (und damit auch die Abonnenten-Kartei) gestellt.
Der Aboservice ist unter pcpro@zenit-presse.de oder 0711-7252-299 erreichbar.
Soviel zur Liquidation durch Venture Capital
Links:
http://www.3i.com/local/3i-agrees-buyout-of-vnu-business-media-europe.html
http://www.pcproblog.de/2007/04/aus_fr_pc_profe.html
(Alles lesen) |
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Die neue Waffe im Web gegen Piraterie |
Verfasst am 25/2/2007 von Ferenc |
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Video Recognition
Audible Magic steht der Film- und Musikindustrie mit einer neuen Software gegen Raubkopierer zur Seite. Sie basiert auf Techniken der Mustererkennung in Video und Audiofiles, und soll auch Qualitativ schlechte Inhalte identifizieren können. Als Test diente eine Zweiminute Video-Clip von YouToube aus dem Kino (Kill Bill), die unter schlechten Lichtverhältnissen mit einem Camcorder aufgenommen wurde und mit Japanischen untertiteln versehen wurde. Die Software erkannte die Aufnahme und konnte an einer unwillkürlichen Stelle eindeutig identifizieren.
Vance Ikezoye (CEO) von Audible Magic sieht die Software als eine Revolutionäre Entwicklung mit dem man den Geist wieder in die Flasche zwingen kann. Dabei meint er mehr den Krieg gegen den Verweigerer Google (YouTube), die bekundet haben das sie bereits an eigenen Filtertechnologien arbeiten, wo gegen MySpace sich breitwillig den Einsatz der neuen Superwaffe einwilligt. (YouTube wurde gedrängt 100.000 Files zu entfernen die diverse Rechte verletzen, unter anderem auch aufgenommene TV Sendungen und Fun Clips)
Die Wahrheit ist dabei, das der einzige Erfolg der Filmindustrie, in der Reduktion der Preise und die Erhöhung der Qualität liegen. Vorausgesetzt das Sie sich nicht mit Technik, gegen Technik währen. Denn das ist eine unendliche Geschichte.
Sie holen sich das Geld wo es geht, den es bedeutet nicht das wenn YouTube und diverse Anbieter schließen würden deren Kunden in den nächsten Laden Pilgern und eine Blue-Ray Disc mit einer DVD Qualität kaufen würden. Nein YouTube macht gute Werbeeinahmen von denen sie selbst was abhaben möchten. Und da beginnt das Problem!
Wenn ein Benutzer ein Video Clip mit Szenen aus einem Warner Brother Film postet und mit einem Musikstück vom Hause Sony untermalt, schlagen die von den Betreibern eingesetzte Filter bei den Erkannten Audiofile Alarm. So kann Sony Regressansprüche an die Werbeinnahmen von YouTube stellen, aber Warner Brothers geht leer aus.
Das die Entwicklung einer technisch komplizierten Video-Mustererkennungssoftware auszahlt? Alleine die notwendige Information zur Erkennung der vielen Titel, ist enorm an Größe.
Ich denke wenn alle Kunden die ohne Filesharing ein Film kaufen würden, das tun, würde nie im Leben soviel bringen wie Ihre aktuelle Strategie.
Quelle: New York Times
PS: Ein guter Freund von mir wollte für sich die ur alten Serien von Mc Gyver mit (Richard Dean Anderson) auf DVD kaufen, und hat sich direkt an die Filmindustrie gewandt.
Ergebnis: Aus rechtlichen gründen ist es im Deutschen Raum nicht erhältlich
Fazit: Wieder ein Raubkopierer mehr für die Filmindustrie
Und seit dem ich meine CDs am PC nicht mehr abspielen kann, höre auch nur noch Internet-Radio, da habe ich entdeckt dass es sogar Sender (www.di.fm) gibt, die kein CD übertreffen könnte.
(fs)
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